— „Das Ideal“, Kurt Tucholsky
Ob privater Wohnungsbau, Verwaltungsbau oder Möbeldesign: Die Planung und Gestaltung von Innenräumen ist die primäre Aufgabe des Innenarchitekten. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für das Bauen im Bestand. Innenarchitekten planen von innen nach außen und sind auf die Entwicklung von Raumstrukturen und funktionalen Nutzungseinheiten spezialisiert. Sie gestalten mit Blick auf die Bedürfnisse und Wünsche des späteren Nutzers und integrieren auch soziale Aspekte in den Planungsprozess.
Planungsaufgaben von Innenarchitekten umfassen Bauten für Betreuung und Pflege, das Gesundheitswesen, Freizeit und Erholung, Handel, Hotel und Gastronomie, Ausstellungen, Ausbildung und Forschung, Kultur und Glaube, Verwaltung, Verkehr und Wohnen sowie Möbel-, Beleuchtungs-, Textil- und Objektdesign.
Sämtliche Bauaufgaben erstrecken sich von der Erstberatung zur Analyse des Bedarfs, der Bestandsaufnahme, Entwurfs-, Ausführungs- und Detailplanung, Baueingabe, Kosten- und Terminplanung und -überwachung, Koordination von Fachplanern, Ausschreibung der Handwerksleistungen, Prüfung von Angeboten, Vergabe, Abrechnung, Abnahme,
Mängelbeseitigung und gegebenenfalls auch Dokumentation.
… beraten bei der Entwicklung von Raumkonzepten, wobei die Farb-, Material- und Möbelauswahl sowie Beleuchtung und Akustik eine große Rolle spielen, um eine nutzungsorientierte und hochwertige Umgebung zu schaffen.
… entwerfen Räume für unterschiedliche Zielgruppen und Nutzungen. Sie entwickeln Konzepte für komplexe Bauaufgaben, da der finale Nutzwert eines Gebäudes zu großen Teilen in der innenräumlichen Funktion und Gestaltung liegt. Innenarchitekten generieren somit Mehrwerte: für Bauherren, für Nutzer, für Architekten.
… planen, koordinieren und überwachen Neubauprojekte und bauliche Aufgaben im Bestand: energetische Sanierungen oder statische Veränderungen von Gebäuden, bauliche Umgestaltungen von Fassaden, die technische Gebäudeausrüstung (TGA) sowie Akustikplanung. Nutzungsänderungen, Altbausanierungen, Um-, An- und Aufbauten sind ebenfalls Teil des Leistungsspektrums der Innenarchitekten.
Innenarchitekten sind nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 4 Bayerischer Bauordnung für die mit ihrer Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt.