Aktuelles für 2023

… interessante Neuerungen aus den BEG – Richtlinien:
(BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  1. Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
  2. Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
  3. Bei privaten Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
  4. Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird von 5 % auf 10 % angehoben und auf die Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet.
  • Category : Dezember 2022
  • Type : Advent
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